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   OLG Rostock, 30.03.2005 - 4 U 66/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12342
OLG Rostock, 30.03.2005 - 4 U 66/04 (https://dejure.org/2005,12342)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.03.2005 - 4 U 66/04 (https://dejure.org/2005,12342)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. März 2005 - 4 U 66/04 (https://dejure.org/2005,12342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebegehren einer Jagdgenossenschaft auf Feststellung des Nichtbestehens eines Jagdausübungsrechtes des beklagten Landes Mecklenburg-Vorpommern; Erforderliches Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Zivilprozessordnung (ZPO) bei (verpachtetem) Jagdausübungsrecht als ...

  • Judicialis

    LJagdG M-V § 4 Abs. 1 Satz 2; ; LJagdG M-V § 8; ; LJagdG M-V § 9; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BJagdG § 14 Abs. 2; ; BJagdG § 9; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 177 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang des Jagdausübungsrechts eines umschlossenen Grundstücks im Wege der Angliederung - Fehlende Rückwirkung der Genehmigung bei Beseitigung oder Schmälerung wohlerworbener Rechte Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Wild

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2005 - 4 U 66/04
    Der Vertretungsmangel kann in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden (BGH NJW 1999, 3263, 3264).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2005 - 4 U 66/04
    Handelte der seinerzeitige Vorstand der Klägerin bei Abschluss des Pachtvertrages nämlich anstelle des vertretungsbefugten Vorstands der politischen Gemeinde, hängt die Wirksamkeit des Vertrages für und gegen die Klägerin gem. § 177 Abs. 1 BGB, welcher auch auf das Handeln von Organen öffentlich-rechtlicher Körperschaften Anwendung findet (BGH BGHZ 32, 375, 381), von der Genehmigung des Vertretenen ab.
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2005 - 4 U 66/04
    Bei öffentlichen Körperschaften oder Anstalten ist trotz möglicher Leistungsklage in der Regel ein Feststellungsinteresse anzunehmen, weil von ihnen zu erwarten ist, dass sie sich schon einem Feststellungsurteil beugen werden (BGH NJW 1984, 1118, 1119).
  • BGH, 01.02.1978 - VIII ZR 232/75

    "Genehmigung" einer verbotswidrigen Abtretung

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2005 - 4 U 66/04
    Auch wird die Rückwirkung grundsätzlich lediglich gem. § 184 Abs. 2 BGB hinsichtlich rechtsgeschäftlicher zwischenzeitlich erfolgter Verfügungen des Genehmigenden oder diesem gegenüber erfolgten zwangsweisen Verfügungen gesperrt (vgl. BGH, BGHZ 70, 299, 302).
  • VG Cottbus, 13.02.2018 - 3 K 1056/17

    Anordnung zur zeitweiligen Regelung der Ausübung der Jagd und des Jagdschutzes

    Denn über den Wortlaut des § 184 Abs. 2 BGB entfällt die Rückwirkung der Genehmigung, wenn zwischenzeitlich wohlerworbene Recht Dritter beseitigt oder geschmälert werden, die zuvor zu Lasten der bisherigen Rechtsposition des Zustimmungsberechtigten entstanden sind und dies dem gesetzgeberischen Willen entspricht (vgl. zu diesem Ansatz: OLG Rostock, Urteil vom 30. März 2005 - 4 U 66/04 -, zitiert nach juris; Metzger in Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht/Fischereirecht, 4. Auflage, Rn 4 zu § 14 BJagdG).
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